Das Projekt Accessibility@RUB ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://accessibility.blogs.ruhr-uni-bochum.de/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Wenn in seltenen Fällen anderssprachige Wörter und Abschnitte in Texten verwendet werden, sind diese möglicherweise nicht korrekt ausgezeichnet.
Inhaltlich nicht relevante Grafiken sind möglicherweise nicht als dekorativ gekennzeichnet. Aria Labels sind unter Umständen noch nicht vollständig angelegt. Wir sind bestrebt, diese Auszeichnung schnellstmöglich vorzunehmen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.02.2022 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer des Zentrums für Wissenschaftsdidaktik durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 14.02.2022 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich über rubel-accessibility@rub.de an das Redaktionsteam wenden, um Ihre Hinweise und Anregungen zu teilen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden der E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an das Zentrum für Wissenschaftsdidaktik der Ruhr-Universität Bochum übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite https://accessibility.blogs.ruhr-uni-bochum.de von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.